Unser Angebot

Kaminfegerarbeiten

Wir reinigen und kontrollieren Ihre Kamine, Öl-, Holz- und Gasheizungen, Öfen und Cheminées.

Warum sollte man seine Feuerungsanlagen regelmässig kontrollieren und warten lassen?

Durch das Entfernen von Russ und Pech in den Anlagen wird das Risiko eines Kaminbrandes oder einer Explosion deutlich verringert, welche das ganze Haus in Mitleidenschaft ziehen könnte. Zusätzlich wird durch die Optimierung der Feuerungsanlagen Brennstoff eingespart und die Umwelt geschont.

Feuerungskontrolle Öl / Gas

Auch dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlage hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüfen wir als Feuerungskontrolleure alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten werden.

Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Wir beraten Hauseigentümer und -Eigentümerinnen als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Feuerungskontrolle Holz

Wer eine Holzfeuerung installieren lassen möchte, braucht eine Bewilligung der zuständigen Behörde. Dazu wird ein Bau- bzw. Anlagengesuch eingereicht. Die Behörde legt mit einer Bewilligung fest, welche Vorschriften und Bedingungen eingehalten werden müssen.

Ist die Anlage > 70 kW in Betrieb, wird innerhalb von drei bzw. zwölf Monaten die lufthygienische Abnahmekontrolle durchgeführt. Bei kleinen Holzfeuerungen < 70 kW genügt meist eine visuelle Kontrolle durch den Feuerungskontrolleur oder Brandschutzexperten.

Geprüft werden Installation, Luftversorgung, Abgasableitung, Kaminhöhe, Brennstoffqualität, Verbrennungsqualität (Rückstände) und Ascheentsorgung. Kontrollen finden in der Regel alle zwei Jahre statt. Sie werden entweder durch die Vollzugsbehörde oder von unabhängigen Dritten durchgeführt. Kaminfeger gelten als geeignete Kontrollpersonen, welche unabhängig von der Heizungsbranche sind und über die nötige Fachkompetenz verfügen.

Brandschutz / Feuerschau

Die Feuerschau umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Die Feuerschau bearbeitet zuhanden des Gemeinderates Gesuche von Bauten, deren Beurteilung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Sie führt im Weiteren, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die entsprechenden Bau- und Schlusskontrollen durch. Sie ordnet die Behebung von Mängeln an.

Richtig anfeuern / Schadstofferklärung / Begriff Altholz

Schadstoffe

Unter Schadstoffen sind Stoffe oder Stoffgemische zu verstehen, die für Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Organismen sowie ganze Ökosysteme direkt oder indirekt schädlich sein können.

Dabei kann die Schädigung durch Aufnahme in Organismen oder Eintrag in ein Ökosystem oder seine Biomasse hervorgerufen werden. Als schädlich wird ein Stoff in engerem Sinne wegen seiner Wirkung auf ein Ökosysteme definiert (von den Mikroben bis hin zur Pflanze, Tier und Mensch).

Dioxine

Dioxine sind Stoffe, die in der Natur nicht vorkommen. Sie gehören zur Gruppe der halogenierten, aromatischen Kohlenwasserstoffe. Sie werden weder gezielt hergestellt noch technisch benötigt, sondern sind unerwünschte Nebenprodukte bei unvollständigen Verbrennungsprozessen in Gegenwart von organisch gebundenen oder freien Halogenen. Einzelne Vertreter der Dioxine wie das TCDD gehören zu den giftigsten künstlich erzeugten Stoffen. Dioxine sind in der Umwelt sehr beständig, nur schwer abbaubar und reichern sich im Fettgewebe (Muttermilch) an.

Korrosionsschäden

Bei der Verbrennung verbotener Materialien wie Altholz und Siedlungsabfälle, durch Drosselung der Luftzufuhr oder durch feuchtes Brennholz können sehr korrosive Abgase entstehen (kondensierende Säuren). In der Folge werden Metallteile im Heizkessel angegriffen und zerfressen. Heizkessel und Kamin werden undicht und müssen repariert oder vorzeitig ersetzt werden. Deshalb richtig feuern und nur sauberes Brennholz verwenden.

Verpechung/Glanzruss

Die Ursache der Verpechung liegt meist an Bedienungsfehlern, unvollständiger Verbrennung durch mangelnde Hitzeentwicklung oder fehlender Luftversorgung. Dabei werden Kohlenwasserstoff-Verbindungen nicht ausreichend umgesetzt und können im Bereich kälterer Anlageteile als pechartiger Belag kondensieren (Glanzruss).

Siedlungsabfälle

Unter dem Begriff Siedlungsabfälle werden die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Strassenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Holz und Elektronikteile erfasst. Es ist verboten, diese zu verbrennen.

Als Restholz gelten

  • Produktionsabfälle aus holzverarbeitenden Industrie- und Gewerbebetrieben wie Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken (z.B. Spanplattenabschnitte, Hobelspäne, Schleifstaub)
  • Gemische aus Restholz und naturbelassenem Holz
  • Anlagebeschränkungen
  • Restholz darf nur in Holzfeuerungen ab einer Leistung von 40 kW verbrannt werden
  • Für die Restholzverwertung gelten strengere Emissionsbegrenzungen, welche auf den Einzelfall abgestimmt werden müssen

Als Altholz gelten

  • Holzbauteile und Holzmaterialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen (z.B. Balken, Böden, Täfer, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Einbauten)
  • Holzmöbel ohne Bezüge aus anderen Materialien (z.B. Tische, Schränke, Stühle, Holzteile von Polstermöbeln)
  • Hölzerne Verpackungen (z.B. Kisten, Verschläge, Harasse, Einweg- und Mehrwegpaletten)
  • Gemische aus Altholz und anderen Holzmaterialien ohne problematische Holzabfälle

Anlagenanforderungen

Altholz darf nur in speziell für diesen Zweck ausgerüsteten und zugelassenen Grossanlagen über 350 kW oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden.

Kaminkamera

Mit moderner CCD-Inspektionskamera können optische Kontrollen an Kaminen und Rohrleitungen, Lüftungsrohren und Schächte vorgenommen werden.

Die Aufzeichnungen und Standbilder werden digital ausgewertet. Mit der Längenangabe an der Kamera kann die schadhafte Stelle exakt geortet werden.